Anfrage: "Kostensteigerung bei Sozialhilfe für Ausländer"
Dem Budget 2016 ist zu entnehmen, dass der Kanton Zürich den Gemeinden für das laufende Jahr eine Viertelmilliarde Kostenersatz an ihre Aufwendungen gewährt hat, insbesondere für Sozialhilfe beziehende Ausländer, welche noch nicht 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft sind.
Im Jahre 2009 sind es erst 132,3 Millionen gewesen und im Jahre 2008 158,8 Millionen. Weitere Jahre zurück sind diese Beiträge aus der Staatsrechnung (Leistungsgruppe 3500) nicht ersichtlich, da sie mit den Heimbeiträgen verrechnet wurden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Im Jahre 2009 sind es erst 132,3 Millionen gewesen und im Jahre 2008 158,8 Millionen. Weitere Jahre zurück sind diese Beiträge aus der Staatsrechnung (Leistungsgruppe 3500) nicht ersichtlich, da sie mit den Heimbeiträgen verrechnet wurden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welche Summe beliefen sich die entsprechenden Beiträge an wirtschaftlicher Hilfe an die Gemeinden in den Jahren 2005 und 1995?
- Wie setzen sich die jährlichen Kantonsbeiträge in Bezug auf die folgenden Personengruppen in den letzten 20 Jahren zusammen: Personen des Asylbereichs, EU-Europäer und Drittstaatsangehörige?
- Sind durch das Inkrafttreten des Vertrages über die Personenfreizügigkeit bzw. dessen Übergangsbestimmungen (Wegfall des Inländervorranges im Jahre 2007) Einflüsse erkennbar?
Gleichzeitig haben die Gemeinden viel Geld für die Sozialhilfe an alle anderen Einwohner ausgegeben. Der Betrag aller 169 Gemeinden für "Soziales" (Soziales im weiteren Sinne) war im Jahre 2015 1,553 Milliarden Franken.
- Sind hier Doppelspurigkeiten zu den obengenannten Beträgen vorhanden?
- Wie hoch war der von allen Gemeinden ausgegebene Betrag ausschliesslich für wirtschaftliche Hilfe (Sozialhilfe im eigentlichen Sinne) jeweils in den Jahren 2005 und 2015?
René Truninger
.
KR-Nr. 426/2016