René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Anfrage betreffend: "Polygamie im Kanton Zürich"

Im Zuge der Einwanderung werden immer häufiger auch Fälle von Polygamie bei muslimischen Flüchtlingen festgestellt.
Dabei handelt es sich um eine Form der Vielehe und der Führung von „gleichzeitigen eheähnlichen Beziehungen, bei denen in der Regel der Ehegatte mit zwei oder mehreren Frauen verheiratet ist, was aber nach Schweizer Recht (Art. 215 StGB) verboten ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1.Wie viele Fälle von Polygamie-Ehen gibt es gegenwärtig im Kanton Zürich? Bitte nach Alter und Nationalität aufschlüsseln.

2.Sind im Ausland geschlossene Polygamie-Ehen im Kanton Zürich rechtsgültig?

3.Was unternehmen die Behörden bzw. das Migrationsamt, wenn festgestellt wird, dass es sich bei Asylsuchenden um Personen in einer Polygamie-Ehe handelt?

4.Was passiert mit Personen, deren Polygamie-Ehe für ungültig erklärt wird? Werden Ausländer und/oder Asylbewerber ausgeschafft? Wie oft ist das in der Vergangenheit geschehen?

5.Wie ist der Familiennachzug geregelt, wenn es sich um Polygamie-Beziehungen handelt?

6.Wie ist die Sozialhilfe bei Polygamie-Beziehungen geregelt und wie viele Personen, welche in einer solchen Beziehung leben, beziehen Sozialhilfe?

René Truninger (SVP)
Thomas Lamprecht (EDU)
Peter Häni (EDU)
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Original-Anfrage

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Link zum Kantonsrat:

KR-Nr. 81/2019

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