Konkurs der Kosmos-Kultur AG in Zürich!
Anfrage betreffend "Konkurs der Kosmos-Kultur AG in Zürich"
Die Kosmos-Kultur AG stellte den Betrieb per 5. Dezember 2022 ein und hat die Bilanz beim Konkursgericht deponiert. Dies muss Medienberichten und der Homepage des Kulturhauses Kosmos entnommen werden. Die Meldung auf der Homepage «FALSCH! Keine Machbarkeit ohne Vision. Diese wurde von S. und Co. verraten.» sowie die markante Medienmitteilung, welche in Form einer Karikatur auf dem Bildschirm aufflimmert, zeigen unweigerlich auf, dass bereits Monate wenn nicht Jahre vor dem Zusammenbruch einiges in diesem Betrieb im Argen gelegen hat, und dem Aus an der Europaallee unüberhörbare Nebengeräusche vorausgingen. Auf die Homepage der Kosmos-Kultur AG kann aktuell nicht mehr zugegriffen werden.
Der Handelsregisterauszug der Kosmos-Kultur AG belegt, dass zahlreiche personelle Querelen stattfanden und diverse Verwaltungsräte in den letzten Jahren vor dem Zusammenbruch das Handtuch warfen und aus dem Verwaltungsrat ausschieden. Medienberichte insinuieren, dass das Kulturhaus von Anfang an ein Luftschloss war und die Gesellschaft bereits seit einiger Zeit vor dem Konkurs stand und durch Corona-Gelder am Leben erhalten wurde. Der Artikel von Inside Paradenplatz vom 8. Dezember 2022 mit der Überschrift «Kosmos war nur ein einziges Jahr in schwarzen Zahlen» wirft einige Fragen auf, welche aus unserer Sicht geklärt werden müssen.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
1. Gemäss Medienberichten erhielt die Kosmos-Kultur AG im Geschäftsjahr 2021 Härtefallgelder (a-fond-perdu) von CHF 797‘675 und CHF 30‘582 im Geschäftsjahr 2022.
1.1. Können Sie diese Härtefallgelder in dieser Höhe bestätigen?
1.2. Wenn ja, hat die Kosmos-Kultur AG sämtliche Kriterien für die Auszahlung der Härtefallgelder erfüllt?
2. Die SBB hat explizit auf eine Marktmiete verzichtet und den Mietzins weit unter dem an diesem Standort Üblichen festgelegt. Zusätzlich hat die SBB in den Mieterausbau investiert und mehrmals Mietzinsreduktionen gewährt. Treffen die Medienberichte zu, haben die SBB in dieser Sache einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe zu vergegenwärtigen. Werden diese Verluste einen Einfluss auf die Kantonsfinanzen haben, zum Beispiel in Form geringerer Steuereinnahmen und/oder Abgaben? Falls ja, bitten wir um eine approximative Aufstellung.
3. Gemäss den Medien hat die Kosmos-Kultur AG einen verbürgten COVID-19-Kredit über CHF 500‘000 beantragt und erhalten. Gehen wir richtig der Annahme, dass der Kanton Zürich sicherstellt, dass die Verwendung des COVID-19-Kredit rechtens war und kein Missbrauch vorliegt?
4. Die Kosmos-Kultur AG hat in Kooperation mit der Neugass AG ein Transformationsgesuch gemäss Merkblatt Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich gemäss COVID-19-Gesetz des Bundes eingereicht. Der Kosmos-Kultur AG wurde ein Betrag von Total CHF 300‘000 zugesprochen und die 1 Tranche über CHF 150‘000 ausbezahlt.
4.1 Warum wurde der Kosmos-Kultur AG nur die erste Tranche über CHF 150‘000 ausbezahlt?
4.2 Hat die Kosmos-Kultur AG sämtliche Gesuchbeilagen gemäss Punkt 3 des Merkblattes (insbesondere Jahresrechnungen, Revisionsberichte der letzten zwei Jahre eingereicht?
5. Gemäss Medienberichten hat die Kosmos-Kultur AG ein Härtefalldarlehen über CHF 500‘000 erhalten. Stellt der Kanton Zürich sicher, dass die Vorgaben gemäss Schreiben vom 2. November 2021 bei der Kosmos-Kultur AG eingehalten werden?
6. Hat die Kosmos-Kultur AG Kurzarbeit infolge des Coronavirus beantragt? Wenn ja, wird der Kanton Zürich die Rechtmässigkeit der Kurzarbeitsentschädigungen überprüfen?
7. Wird der Kanton Zürich sicherstellen, dass sämtliche Gläubigerforderungen beim Konkursamt eingegeben werden?
8. Muss infolge des mutmasslichen Missmanagements und der administrativen Unregel-mässigkeiten von einer Konkursverschleppung ausgegangen werden und wird der Kanton zur Sicherung seiner Ansprüche diesbezüglich die Organe der Gesellschaft belangen?
René Truninger
Kantonsrat SVP
Hier finden Sie die original Anfrage: