Anfrage zum Schilderwald auf neu sanierter Brücke in Effretikon
-Entsprechen diese 17 Schilder auf der 200m langen Brücke dem Gesetz und wer übernimmt die Verantwortung?
Am 10. September 2021 wurde an der Illnauerstrasse in Effretikon die während mehrerer Monate sanierte Brücke wieder eröffnet.
Die Ueberraschung war gross, als die Bevölkerung das erste mal die Brücke benutzte und die sonderbare und völlig übertriebene Beschilderung sah.
Auf der ca. 200m langen Brücke stehen sage und schreibe 17 gleiche Velo/Fussgänger-Schilder links und rechts der Strasse.
Natürlich liessen die Reaktionen nicht lange auf sich warten und der «Schilderwald von Effretikon» schaffte es in den Blick, TeleZüri, Radio24 etc Die Rede ist von einem «Schildbürgerstreich» und das der Schilder-Dschungel unnötig ist und eine Reizüberflutung darstellt.
Gemäss den Medien hat die Baudirektion des Kt. Zürich die Schilder aufgestellt, damit der MIV nicht auf das Trottoir/Veloweg fährt…
Um dieser unerklärlichen Schilderflut auf den Grund zu gehen, bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der Schilderwald wieder entfernt und wann?
2. Die Baudirektion hat in den Medien erwähnt, dass die Schilder nach der Demontage wieder verwendet werden können, trotzdem bleibt natürlich ein grosser Aufwand. Wie hoch ist der angerichtete Schaden wenn die Schilder entfernt und anderweitig ersetzt werden müssen?
Gemäss der eidgenössischen Signalisationsverordnung (SSV) sind unnötige, nicht dem Zweck dienliche Signale und Markierungen zu unterlassen. Wiederholungen von Signalisationen innerhalb eines Strassenabschnittes sind auf ein Minimum zu halten. Signale sind stets klar und unmissverständlich anzubringen.
Gemäss Art. 101Abs. 2 SSV dürfen Signale und Markierungen erst angebracht oder entfernt werden, wenn dies die Behörde oder das ASTRA angeordnet hat.
3. Entsprechen diese 17 Schilder auf gut 200m den gesetzlichen Vorschriften?
4. Wer hat diese nichtnachvollziehbare Signalisation in Effretikon auf der Illnauerstrasse angeordnet und wer wurde wie informiert (Gemeinde, Kanton, Bund)?
5. Welche Konsequenzen zieht die Baudirektion aus diesem Fiasko?
René Truninger
Original-Anfrage
Am 10. September 2021 wurde an der Illnauerstrasse in Effretikon die während mehrerer Monate sanierte Brücke wieder eröffnet.
Die Ueberraschung war gross, als die Bevölkerung das erste mal die Brücke benutzte und die sonderbare und völlig übertriebene Beschilderung sah.
Auf der ca. 200m langen Brücke stehen sage und schreibe 17 gleiche Velo/Fussgänger-Schilder links und rechts der Strasse.
Natürlich liessen die Reaktionen nicht lange auf sich warten und der «Schilderwald von Effretikon» schaffte es in den Blick, TeleZüri, Radio24 etc Die Rede ist von einem «Schildbürgerstreich» und das der Schilder-Dschungel unnötig ist und eine Reizüberflutung darstellt.
Gemäss den Medien hat die Baudirektion des Kt. Zürich die Schilder aufgestellt, damit der MIV nicht auf das Trottoir/Veloweg fährt…
Um dieser unerklärlichen Schilderflut auf den Grund zu gehen, bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der Schilderwald wieder entfernt und wann?
2. Die Baudirektion hat in den Medien erwähnt, dass die Schilder nach der Demontage wieder verwendet werden können, trotzdem bleibt natürlich ein grosser Aufwand. Wie hoch ist der angerichtete Schaden wenn die Schilder entfernt und anderweitig ersetzt werden müssen?
Gemäss der eidgenössischen Signalisationsverordnung (SSV) sind unnötige, nicht dem Zweck dienliche Signale und Markierungen zu unterlassen. Wiederholungen von Signalisationen innerhalb eines Strassenabschnittes sind auf ein Minimum zu halten. Signale sind stets klar und unmissverständlich anzubringen.
Gemäss Art. 101Abs. 2 SSV dürfen Signale und Markierungen erst angebracht oder entfernt werden, wenn dies die Behörde oder das ASTRA angeordnet hat.
3. Entsprechen diese 17 Schilder auf gut 200m den gesetzlichen Vorschriften?
4. Wer hat diese nichtnachvollziehbare Signalisation in Effretikon auf der Illnauerstrasse angeordnet und wer wurde wie informiert (Gemeinde, Kanton, Bund)?
5. Welche Konsequenzen zieht die Baudirektion aus diesem Fiasko?
René Truninger
Original-Anfrage