Dringliches Postulat betreffend "Analyse und Berichterstattung über die Anwendung der Härtefallklausel im Kanton Zürich"
Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht über die bisherige Anwendung der Härtefallklausel Anzahl und deren summarischen Gründe offenzulegen. Darüber hinaus soll er darlegen, wie eine diesbezügliche regelmässige Berichterstattung in die jährliche Berichterstattung von Staatsanwaltschaften und Gerichten einfliessen soll.
Begründung:
Das Bundesamt für Statistik hat die obligatorischen Ausweisungen von kriminellen Ausländern analysiert. Die sogenannte Härtefallklausel, die dem Stimmbürger als absolute Ausnahme für höchstens 5% der Fälle versprochen wurde, ist gemäss Statistik im 2019 von der Zürcher Justiz in 55% der Fälle angewendet worden.
Auch wenn die Zahlenqualität der Statistik inzwischen angezweifelt wird, sind Transparenz und Zuverlässigkeit des vorliegenden Zahlenmaterials ungenügend und selbstredend im Zusammenhang mit der Anwendung einer ausnahmebezogenen Härtefallklausel besorgniserregend.
Vorderhand steht die Statistik im Raum, dass 2019 von allen Katalogtaten im Sinne von Art. 66a StGB, die von Ausländern begangen wurden, im Kanton Zürich von insgesamt 547 Straftaten nur bei 249 in gesetzlicher Anwendung die Landesverweisung verfügt wurde, in 298 Fällen trotz grundsätzlichem Obligatorium jedoch nicht.
Eine glaubwürdige, konsequente und breit abgestützte Ausländer- und Strafpolitik setzt aber voraus, dass dem Buchstaben und Zweck des Gesetzes tatsächlich Nachachtung verschafft wird.
René Truninger, SVP
Linda Camenisch, FDP
Thomas Lamprecht, EDU
Original-Postulat:
KR-Nr. 341/2020
Update:
Am Montag, 9. Okt. 2020 hat der #Kantonsrat mein Postulat klar mit 99 zu 67 überwiesen! -Herzlichen Dank
PS:
Betreffend der 67 Gegenstimmen:
Gegen die Analyse der Härtefallklausel und damit gegen Transparenz waren: SP, CVP & EVP...