René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger
PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

von René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon) betreffend "Standesinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel"


Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:  
Die Ausnahmeregelung (Härtefallklausel) von Artikel 66a Absatz 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist ersatzlos zu streichen.                                                                                                                 
    
Begründung:
Ende 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen und damit in der Verfassung festgehalten, dass delinquente Ausländer nach einer Verurteilung bei den aufgeführten Strafen automatisch ausgeschafft werden.

Die Härtefallklausel in Artikel 66a Absatz 2 StGB sollte den Gerichten einen minimalen Spielraum beim Entscheid öffnen, ob eine Verurteilung wegen einer Katalogtat nach Artikel 66a Absatz 1 StGB mit einer obligatorischen Landesverweisung verbunden werden soll. Die Bestimmung ist als Ausnahme vorgesehen und soll nur dann zum Tragen kommen, wenn eine Landesverweisung für die betroffenen ausländischen Personen einen schweren Härtefall bedeutet.

Obwohl das Parlament explizit ins Gesetz geschrieben hat, dass die Richter die Härtefallklausel nur „ausnahmsweise“ anwenden dürfen, zeigt die Praxis, dass die neuen Bestimmungen nicht konsequent umgesetzt werden. Die Statistik des Bundes zeigt nämlich auf, dass die Gerichte im Jahr 2018 das Gesetz unterlaufen haben und nur in 71% der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich eine solche verhängt haben.

Mittlerweile kritisiert nicht nur die SVP die Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative, sondern auch der SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch kritisiert das Verhalten der Gerichte, denn „von Ausnahmen kann da nicht mehr die Rede sein, damit unterlaufen die Gerichte das Gesetz“. Aber auch der FDP-Ständerat Philipp Müller, welcher eine „pfefferscharfe“ Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Aussicht gestellt hat, fordert mittlerweile, dass das Gesetz umgesetzt und nicht unterlaufen werde.

René Truninger




KR-Nr. 266/2019

Und hier finden Sie meinen Video-Beitrag zum "pfefferscharfen Bschiss!"

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