René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger
INTERPELLATION
von René Truninger (SVP, Illnau-Effretikon) und Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) betreffend:
Transparenz bei den Geldern für Pflegefamilien und Fremdplatzierungsorganisationen (FPO) im Kanton Zürich _________________________________________________________________________  

Nicht jedes Kind, das fremdplatzierungsbedürftig ist, muss in ein Heim. Im besten Fall findet sich eine geeignete Pflegefamilie, welche Mutter und Vater ersetzt. Klar ist, dass diese Pflegefamilie auch eine Entschädigung zugute hat. Mittlerweile haben jedoch findige Sozialfirmen ein blühendes Geschäft mit der Not der Kinder gemacht. Unternehmen, die in der Rechtsform der GmbH, AG, Stiftung oder Vereinen etc. organisiert sind, „unterstützen und begleiten fachlich“ diese Pflegefamilien.

Im Kanton Aargau hatte 2016 die Finanzkontrolle diese Pflegekinder-Platzierungen einer Sonderprüfung unterzogen. Im abschliessenden Bericht hatte die Finanzkontrolle empfohlen, eine Kostensenkung der Tagessätze für die Organisationen zu prüfen, die sich um Vermittlung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien kümmern. Dabei handelt es sich um sog. Fremdplatzierungsorganisationen, die unter den Sozialverbänden auch als DAF (Dienstleistungsangebote in der Familienpflege) bezeichnet werden. Diese Organisationen hätten teilweise ohne (ausreichende) Begründung im Jahr 2016 Anteile von 41,2 beziehungsweise 53,3 Prozent an den Tagesentschädigungen vereinnahmt, und damit mit der Not der Kinder und dem Kindswohl Profit gemacht.

FPO’s übernehmen Aufgaben des Staates in einem heiklen und sensiblen Bereich des Kindesschutzes. FPO’s finden ihre gesetzliche Grundlage in der PAVO (Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern, 211.222.338). Im Kanton Zürich erteilt das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) diesen eine Bewilligung und nimmt die Aufsicht wahr.

Die Tarife der FPO sind unterschiedlich und hängen vom Alter des Pflegekindes ab; sie müssen allerdings transparent und nachvollziehbar sein. Eine solche Organisation sollte nicht Kapital aus der Not der Kinder schlagen können. Für die Gemeinden im Kanton Zürich, welche Kinder bei Pflegefamilien platzieren müssen, ist indes nicht klar, wie viel die FPO an der Tagestaxe einstreicht und ob sie gar Gewinn – auch Gewinn nicht im Sinne des Steuerrechts - erwirtschaftet. Manche FPO’s sind von der KESB eingesetzt und letztere verweigern den kommunalen Sozialbehörden diese Infos.

Um hier Licht und Klarheit in diese Geldströme zu bringen, stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:

1.    Welche namentlichen FPO’s sind im Kanton Zürich tätig?

2.    In welcher Bandbreite belaufen sich die Tagestaxen pro Tag und Kind an Pflegefamilien bzw. FPO’s?

3.    Wie haben sich diese Anteile, die die FPO und die Pflegefamilien erhalten, über die letzten 20 Jahre entwickelt?

4.    Sind alle Tagestaxen und die (allenfalls darin enthaltenen) Tarife der FPO dem Kanton bekannt? Sind alle transparent und nachvollziehbar?

5.    Wie viele Tagestaxen sind weniger als 80 Fr., wie viele höher als 200 Fr.?

6.    Welche Anteile an den Tagesentschädigungen sacken die FPO’s ein? In welcher Bandbreite sind die vermittelnden Organisationen an den Tagesentschädigungen beteiligt?

7.    Das Bundeszivilrecht sieht keine Beschränkung auf Nonprofitorganisationen vor. Kann der Kanton in allen Fällen ausschliessen, dass es sich um gewinnorientierte Organisationen handelt?

8.    Warum zahlt das Gemeinwesen permanent eine Gebühr, warum nicht eine einmalige für die Vermittlung?

9.    Wie schliesst der Kanton lukrative Seilschaften zwischen den Sozialarbeitern des Staates und jenen der FPO aus?

10.  Gestützt auf welche gesetzliche Grundlage verweigert die KESB den zahlenden Gemeinden Einblick in die Begründungen der Massnahmen, in die Akten und in die korrekten Geldflüsse?

René Truninger
Stefan Schmid


KR-Nr. 237/2019

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