René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Dringliche Anfrage: "Kinderehen» im Kanton Zürich"

In Deutschland werden im Zuge der Einwanderung und Einquartierung von Hunderttausenden muslimischen Flüchtlingen zunehmend auch Fälle von «Kinderehen» bekannt. Aber auch in der Schweiz werden gemäss Medienberichten immer häufiger «Kinderehen» bei Flüchtlingen festgestellt. Dabei handelt es sich um Eheschliessungen, bei denen in der Regel ein Ehegatte - zumeist die Frau - minderjährig ist, was aber nach Schweizer Recht nicht legitim ist. Gemäss Amnesty International sind früh verheiratete Mädchen oft - wenn auch nicht immer - in der einen oder anderen Weise traumatisiert.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Fälle von Ehen, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist, gibt es gegenwärtig im Kanton Zürich? Bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln.
  2. Sind im Ausland geschlossene Ehen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen im Kanton Zürich rechtsgültig?
  3. Wie wird die Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehen geprüft?
  4. Bleibt eine Ehe mit einem minderjährigen Ehepartner rechtskräftig, wenn festgestellt wird, dass keine Freiwilligkeit bei der Eheschliessung vorlag?
  5. Was unternehmen die Behörden bzw. das Migrationsamt, wenn festgestellt wird, dass es sich bei Asylsuchenden um verheiratete Personen handelt, bei welchen eine oder beide Personen minderjährig sind?

René Truninger

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KR-Nr. 288/216



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