René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Wie setzt der Stadtrat den klaren Volksentscheid zum revidierten Sozialhilfegesetz um?



Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 24. Sept. 2017 der Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes mit rund 70% deutlich zugestimmt (Illnau-Effretikon: Ja-Anteil von 71,3%).
Das revidierte Sozialhilfegesetz verlangt, dass vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und welche von der Schweiz weggewiesen wurden (Ausweis F), keine Sozialhilfe nach den SKOS-Richtlinien mehr erhalten. Sie sollen nur noch nach den reduzierten Ansätzen der Asylfürsorge unterstützt werden, womit die Regelung wiedereingeführt wurde, die bis Ende 2011 in Kraft war.

Das revidierte Sozialhilfegesetz wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich auf den 1. März 2018 in Kraft gesetzt. Da die Unterstellung der vorläufig Aufgenommenen unter die Asylfürsorge in einigen Gemeinden längere Vorbereitungen erfordert, konnten sich diese Gemeinden mit der Anwendung der angepassten Asylfürsorgeregelungen noch bis Ende Juni 2018 Zeit nehmen.
Für die Öffentlichkeit ist es nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Interesse zu erfahren, wie der Stadtrat von Illnau-Effretikon den klaren Volksentscheid umsetzt. Ich bitte deshalb den Stadtrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.    Die Gesetzesänderung trat per 1. März 2018 in Kraft. Seit wann werden in Illnau-Effretikon bei den vorläufig aufgenommenen Ausländern (Ausweis F) die reduzierten Sätze nach Asylfürsorge vollzogen? Falls nicht bereits seit dem 1. März 2018: Was ist die Begründung gegenüber der Bevölkerung?

2.    Wie viele Personen sind in Illnau-Effretikon von der Änderung des Sozialhilfegesetzes betroffen und welche Nationalitäten haben sie?

3.    Bei der Asylfürsorge haben die Gemeinden weitreichende Kompetenzen bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen. Die Gemeinde bestimmt z.B. die Mietzinsrichtlinien für Personen, die nach Asylfürsorge unterstütz werden, legt die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt fest und welche Integrationsmassnahmen finanziert werden. Um diesbezüglich Transparenz zu erhalten, interessieren folgend Fragen besonders:
a)  Hat der Stadtrat von Illnau-Effretikon nach dem klaren Volksentscheid gewisse bisherige Unterstützungsleistungen an vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer gekürzt?  Falls ja: Welche und um wieviel?
b)    Welche zusätzlichen Leistungen bietet Illnau-Effretikon der Gruppe der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer über die Asylfürsorgesätze hinaus weiterhin an? Was kosten den Steuerzahler diese Unterstützungsleistungen (unterteilt nach Mietkosten, Lebensunterhalt, Integrationsmassnahmen etc.)?

4.    Falls die Stadt Illnau-Effretikon freiwillig mehr Geld- oder Sachleistungen erbringt, wie begründet der Stadtrat diese Leistungen vor dem Hintergrund des klaren Volksentscheides?




Interpellation "Wie setzt der Stadtrat den klaren Volksentscheid zum revidierten Sozialhilfegesetz um?"







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