Interpellation betreffend „Aufarbeitung der Finanziellen Unterstützung eines Referendumskomitees durch den Stadtrat“.
Nachdem der Stadtrat die finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuergeldern veröffentlicht hat, habe ich am 24. Juni umgehend Beschwerde gegen den fragwürdigen Stadtratsentscheid vom 15. Juni eingereicht. Die zuständige Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich hat daraufhin verfügt, dass die finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuergeldern und damit eine aktive Intervention in den Abstimmungskampf durch den Stadtrat nicht zulässig ist. Illnau-Effretikon ist von der zur Diskussion stehenden Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge nicht stärker betroffen als andere Gemeinden.
Nach Kenntnisnahme des klaren Entscheides der zuständigen kantonalen Rekursinstanz hat der Stadtrat eine Medienmitteilung veröffentlicht und sich darüber hinaus in verschiedenen Medienberichten sehr kritisch zu diesem Entscheid geäussert. Als Folge davon stellen sich mir nun weitere wichtige Fragen, welche der Aufarbeitung dienen sollen.
Dass die behördliche Intervention in einem Abstimmungskampf und die finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuergeldern unzulässig ist, hat die Exekutive nicht überrascht, wie der zuständige SP-Stadtrat Samuel Wüst in einem „Züriost“-Interview öffentlich eingesteht. Dennoch hat der Stadtrat die Zahlung, in Kenntnis der eingegangenen Beschwerde, am 30. Juni 2017 noch rasch ausgeführt.
Ich bitte den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb wurde die Auslösung der Zahlung vom Stadtrat nicht sofort nach Bekanntwerden der Beschwerde gestoppt, obwohl noch genügend Zeit vorhanden gewesen wäre und der Stadtrat ja scheinbar selbst davon ausging, dass sein Beschluss nicht zulässig sein wird?
2. Der Stadtrat musste wissen, dass er von Gesetzes wegen im Vorfeld von Abstimmungen zu politischer Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet ist und eine finanzielle Unterstützung eines Referendumgskomitees grundsätzlich nicht zulässig ist. Hat der Gesamtstadtrat den rechtlichen Rahmen vor seiner fragwürdigen Beschlussfassung vom 15. Juni diskutiert? Warum hat er sich nicht an das geltende Recht und die demokratischen Spielregeln gehalten?
3. Obwohl der Entscheid der „Direktion der Justiz und des Innern“ des Kanton Zürichs ausführlich begründet ist, unterstellt SP-Stadtrat Samuel Wüst, dass es sich beim Entscheid um „kein unabhängiges Urteil“ handle. Warum? Hat der Stadtrat Mühe, übergeordnete Entscheide von zuständigen Instanzen zu akzeptieren?
In der Medienmitteilung vom 24. August heisst es, dass eine Annahme des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge „für Illnau-Effretikon zu jährlichen Mehrkosten von rund 300’000.- Franken führen“ würde. Fakt ist, dass der zur Abstimmung stehende Finanzierungsartikel lediglich die bisherige, bis 2016 langjährig praktizierte Kostenaufteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Eltern festschreiben will. Die Gemeinden haben seit April 2016 von einer Gesetzeslücke profitiert.
4. Warum spricht der Stadtrat von Mehrkosten und verschweigt, dass sich die Stadt bereits in der Vergangenheit an den Kosten für Jugendheim- und Kinderplatzierungen beteiligt hat?
5. Der Kanton wies den Stadtrat in seinem Entscheid darauf hin, dass politische Behörden im Vorfeld von Abstimmungen zu korrekter und zurückhaltender Information verpflichtet sind. Warum verbreitet der Stadtrat als unmittelbare Reaktion darauf in seiner Medienmitteilung Halbwahrheiten? Macht sich der Stadtrat keine Sorgen, dass er mit einer solchen Informationspolitik sein Vertrauen aufs Spiel setzt?
6. Wenn Stadtrat Wüst im „Der Landbote“ vom 26.8.17 behauptet, dass eine Annahme der Gesetzesvorlage für Illnau-Effretikon zu einer Mehrbelastung von fast 1 Steuerprozent führen würde, würde also die Ablehnung eine Senkung des Steuerfusses um 1 Prozent ermöglichen! Ist der Stadtrat dazu bereit?
Für den zuständigen Stadtrat ist es gemäss div. Interviews nicht nachvollziehbar, weshalb es dem Dübendorfer Stadtrat im Gegensatz zum Stadtrat von Illnau-Effretikon erlaubt sein soll, ein Abstimmungskomitee mit Steuergeldern zu unterstützen. Dennoch, so SP-Stadtrat Samuel Wüst, will die Illnau-Effretiker Regierung in Zukunft „wahrscheinlich vorsorglich Referenden unterstützen“, damit er diese dann allenfalls sogleich auch finanziell unterstützen kann!
7. Teilt der Gesamtstadtrat diese Trotzhaltung seines Stadtratskollegen?
8. Zum nicht rechtskräftigen Urteil von Dübendorf (es wurde Beschwerde eingelegt) meint Stadtrat Wüst im „Züriost" vom 26.8.17, dass es „gut“ sei, dass der Rekurs betreffend Dübendorf durch die „Direktion der Justiz und des Innern“ abgelehnt wurde. Ist es aus Sicht des Gesamtstadtrates wirklich „gut“, wenn eine Gemeinde Steuergelder ausgibt, um einen Entscheid des Regierungs- und Kantonsrates zu bekämpfen, welcher somit wiederum gezwungen wird Steuergelder auszugeben? (je 250’000.-)
9. Ist es für die Schweizer Demokratie nicht verheerend, wenn sich politische Behörden gegenseitig mit Steuergeldern bekämpfen?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich dem Stadtrat bestens.
Freundliche Grüsse
René Truninger
Geschäft-Nr. 157/2017
Nach Kenntnisnahme des klaren Entscheides der zuständigen kantonalen Rekursinstanz hat der Stadtrat eine Medienmitteilung veröffentlicht und sich darüber hinaus in verschiedenen Medienberichten sehr kritisch zu diesem Entscheid geäussert. Als Folge davon stellen sich mir nun weitere wichtige Fragen, welche der Aufarbeitung dienen sollen.
Dass die behördliche Intervention in einem Abstimmungskampf und die finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuergeldern unzulässig ist, hat die Exekutive nicht überrascht, wie der zuständige SP-Stadtrat Samuel Wüst in einem „Züriost“-Interview öffentlich eingesteht. Dennoch hat der Stadtrat die Zahlung, in Kenntnis der eingegangenen Beschwerde, am 30. Juni 2017 noch rasch ausgeführt.
Ich bitte den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb wurde die Auslösung der Zahlung vom Stadtrat nicht sofort nach Bekanntwerden der Beschwerde gestoppt, obwohl noch genügend Zeit vorhanden gewesen wäre und der Stadtrat ja scheinbar selbst davon ausging, dass sein Beschluss nicht zulässig sein wird?
2. Der Stadtrat musste wissen, dass er von Gesetzes wegen im Vorfeld von Abstimmungen zu politischer Neutralität und Zurückhaltung verpflichtet ist und eine finanzielle Unterstützung eines Referendumgskomitees grundsätzlich nicht zulässig ist. Hat der Gesamtstadtrat den rechtlichen Rahmen vor seiner fragwürdigen Beschlussfassung vom 15. Juni diskutiert? Warum hat er sich nicht an das geltende Recht und die demokratischen Spielregeln gehalten?
3. Obwohl der Entscheid der „Direktion der Justiz und des Innern“ des Kanton Zürichs ausführlich begründet ist, unterstellt SP-Stadtrat Samuel Wüst, dass es sich beim Entscheid um „kein unabhängiges Urteil“ handle. Warum? Hat der Stadtrat Mühe, übergeordnete Entscheide von zuständigen Instanzen zu akzeptieren?
In der Medienmitteilung vom 24. August heisst es, dass eine Annahme des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge „für Illnau-Effretikon zu jährlichen Mehrkosten von rund 300’000.- Franken führen“ würde. Fakt ist, dass der zur Abstimmung stehende Finanzierungsartikel lediglich die bisherige, bis 2016 langjährig praktizierte Kostenaufteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Eltern festschreiben will. Die Gemeinden haben seit April 2016 von einer Gesetzeslücke profitiert.
4. Warum spricht der Stadtrat von Mehrkosten und verschweigt, dass sich die Stadt bereits in der Vergangenheit an den Kosten für Jugendheim- und Kinderplatzierungen beteiligt hat?
5. Der Kanton wies den Stadtrat in seinem Entscheid darauf hin, dass politische Behörden im Vorfeld von Abstimmungen zu korrekter und zurückhaltender Information verpflichtet sind. Warum verbreitet der Stadtrat als unmittelbare Reaktion darauf in seiner Medienmitteilung Halbwahrheiten? Macht sich der Stadtrat keine Sorgen, dass er mit einer solchen Informationspolitik sein Vertrauen aufs Spiel setzt?
6. Wenn Stadtrat Wüst im „Der Landbote“ vom 26.8.17 behauptet, dass eine Annahme der Gesetzesvorlage für Illnau-Effretikon zu einer Mehrbelastung von fast 1 Steuerprozent führen würde, würde also die Ablehnung eine Senkung des Steuerfusses um 1 Prozent ermöglichen! Ist der Stadtrat dazu bereit?
Für den zuständigen Stadtrat ist es gemäss div. Interviews nicht nachvollziehbar, weshalb es dem Dübendorfer Stadtrat im Gegensatz zum Stadtrat von Illnau-Effretikon erlaubt sein soll, ein Abstimmungskomitee mit Steuergeldern zu unterstützen. Dennoch, so SP-Stadtrat Samuel Wüst, will die Illnau-Effretiker Regierung in Zukunft „wahrscheinlich vorsorglich Referenden unterstützen“, damit er diese dann allenfalls sogleich auch finanziell unterstützen kann!
7. Teilt der Gesamtstadtrat diese Trotzhaltung seines Stadtratskollegen?
8. Zum nicht rechtskräftigen Urteil von Dübendorf (es wurde Beschwerde eingelegt) meint Stadtrat Wüst im „Züriost" vom 26.8.17, dass es „gut“ sei, dass der Rekurs betreffend Dübendorf durch die „Direktion der Justiz und des Innern“ abgelehnt wurde. Ist es aus Sicht des Gesamtstadtrates wirklich „gut“, wenn eine Gemeinde Steuergelder ausgibt, um einen Entscheid des Regierungs- und Kantonsrates zu bekämpfen, welcher somit wiederum gezwungen wird Steuergelder auszugeben? (je 250’000.-)
9. Ist es für die Schweizer Demokratie nicht verheerend, wenn sich politische Behörden gegenseitig mit Steuergeldern bekämpfen?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich dem Stadtrat bestens.
Freundliche Grüsse
René Truninger
Geschäft-Nr. 157/2017