Anfrage zu „Asyl F“ und wie sich der Stadtrat zum Behördenreferendum stellt
„Asyl F“ sind vorläufig aufgenommene Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, deren Vollzug der Aus- oder Wegweisung aber momentan nicht durchgeführt werden kann.
Am 1. Oktober 2016 ist die Änderung des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) des Bundes in Kraft getreten, welche die Festsetzung und die Ausrichtung der Sozialhilfe und der Nothilfe für vorläufig aufgenommene Personen (Asyl F) bestimmt. Die Kantone werden gemäss Art. 82 Abs. 3 des Asylgesetzes aufgefordert, unter anderem folgende Änderung vorzunehmen:
- Insbesondere ist für vorläufig aufgenommene Personen die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten.
- Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung.
Da ca. 50% aller vorläufig Aufgenommenen im Kanton Zürich Sozialhilfe beziehen und die Kosten enorm ansteigen, hat der Zürcher Kantonsrat hat am 3.4.2017 mit 109:60 klar beschlossen, dass die falschen Anreize gestrichen werden und vorläufig aufgenommene Asylbewerber „Asyl F“ nicht mehr nach den grosszügigen SKOS-Richtlinien entschädigt werden.
Auch ist mittlerweile bekannt, dass in 21 Kantonen vorläufig Aufgenommene nicht mehr nach SKOS-Richtlinien entschädigt werden und selbst der Zürcher Regierungsrat spricht sich in seiner Stellungnahme vom 8. Juni dafür aus, vorläufig Aufgenommene wieder der Aslyfürsorge zu unterstellen.
Erwähnenswert ist noch, dass eine vorläufig aufgenommene Person, welche nach SKOS-Richtlinien entschädig wird, mehr Geld erhält als ein AHV-Rentner, der 44 Jahre gearbeitet hat. Und richtig teuer wird es bei der freiwilligen Entschädigung nach SKOS-Richtlinien, denn diese verursacht im Kanton Zürich jährliche Mehrkosten von 30 - 50 Millionen Franken.
Ich bitte den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der „bürgerliche“ Stadtrat der Bundesgesetzgebung und dem Entscheid des Kantonsrates Rechnung tragen und das Behördenreferendum nicht unterstützen?
Wenn Nein:
2. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass der Ansatz für die Unterstützung von vorläufig Aufgenommenen unter dem Ansatz der einheimischen Bevölkerung liegt? (Schlechterstellungsgebot der eidg. Gesetzgebung)
3. Welche Einsparungen in der Sozialfürsorge (inkl. Integration) entstehen für Illnau-Effretikon, wenn für vorläufig Aufgenommene nur noch Nothilfe bezahlt und auf Integrationsaufwände verzichtet wird?
4. Prüft der Stadtrat für vorläufig aufgenommene Personen die Unterstützung in Form von Sachleistungen? (Bundesgesetz) Wenn nein, warum nicht?
5. Ist der Stadtrat bereit, das Stimmenverhältnis über diesen Entscheid freiwillig offenzulegen?
Freundliche Grüsse
René Truninger
Gemeinderat SVP
Geschäfts-Nr. 138/17