René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Interpellation betreffend Inventarentlassung des Schulhauses Watt

Derzeit ist der Stadtrat daran, die Gesamtsanierung des Schulhauses Watt zu planen. Es ist dafür mit Planung- und Baukosten von gegen Fr. 20 Mio. zu rechnen. Das Schulhaus Watt gehört aktuell zu den Objekten von überkommunaler Bedeutung der kantonalen Dankmalpflege.

Die Sanierung von Gebäuden, welche im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte enthalten sind, ist erfahrungsgemäss mit erheblichen Mehrkosten für den Bauherr - im vorliegenden Fall die Stadt Illnau-Effretikon und somit die Steuerzahler- verbunden. Die denkmalpflegerische Auflagen schränken regelmässig den Handlungsspielraum ein und verunmöglichen damit noch bessere Projekte. Zudem besteht die Gefahr, dass sie eine energetische und behindertengerechte Sanierung mit zukunftsgerichteten Raumkonzepten erschweren. Bei der anstehenden Sanierung des Schulhauses Watt steht für die Interpellanten eine optimale Erfüllung der pädagosischen Ansprüche an eine moderne Schule im Vordergrund. Das Lehren und Lernen hat sich in den letzen Jahrzenten stark verändert und die Arte und Weise des Unterrichtes wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Diesen veränderten Ansprüchen unserer Gesellschaft an die Schule haben Schulhausbauten zu genügen.
Der Denkmalschutz beim Schulhaus Watt ist in den Augen der Unterzeichnenden zu überprüfen, der massive, wenig attraktive Betonbau braucht aus unserer Sicht nicht zwingend erhalten zu werden. Im Zentrum stehen vielmehr Kosten-Nutzten-Ueberlegungen, es soll eine optimale Verwendung der zur Verfügung stehenden Fläche für die Schule der Zukunft erreicht werden.
Zudem wird befürchtet, dass durch die denkmalpflegerischen Auflagen erhebliche Mehrkosten für die Sanierung entstehen, ohne dass die Schule im Gegenzug dafür einen Mehrwert hat.
Das Schulhaus Watt in Effretikon ist nicht das einzige Beispiel für eine umstrittende Inventarisierung im Kanton Zürich. Ein weiteres Objekt ist das Schulhaus Stägenbuck in Dübendorf, welches das Probleme der erheblichen Mehrkosten unterstreicht. Besonders störend ist es, wenn als Begründung - in fast schon satirischer Weise - betont wird, das Schulhaus Stägenbuck erinnere in Kubatur und Formgebung an Lehmbauten in Nordafrika und müsse deshalb geschützt werden.
Solche abenteuerlich anmutende Argumentationen zeigen, dass der Denkmalschutz bisweilen sein Ziel verfehlt. Einige Dübendorfer Parlamentarier - der SVP, GEU/GLP, FDP und CVP - fordern deshalb, dass der Stadtrat mittels einem sogenannten Provokationsbegehren die Entlassung des Schulhauses aus dem kantonalen Denkmalschutz-Inventar erwirken soll. Für die Unterzeichnenden ist die Stellung eines solchen Provokationsbegehrens für das Schulhaus Watt in Effretikon ebenfalls eine prüfenswerte Option.
Uns stellen sich betreffend einer Inventarentlassung des Schulhauses Watt verschiedene Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir den Stadtrat bitten:

1. Wie lautet die Begründung für die denkmalpflegerische Unterschutzstellung des Schulhauses Watt?

2. Mit welchen Mehrkosten für die Sanierung ist aufgrund der kantonalen Inventarisierung zu rechnen (grob geschätzt)? Welche denkmalpflegerischen Auflagen und Einschränkungen sind für die Sanierung zu erwarten?

3. Ist der Stadtrat bereit, ein Provokationsbegehren für die Entlassung des Schulhauses Watt aus dem kantonalen Inventar der Denkmalschutzobjekte zu stellen? Was hat er hierfür im Rahmen seiner bisherigen Planung bereits unternommen?

4. Kann das Szenario einer Inventarentlassung in die weitere Planung integriert werden?

5. Wird die heutige Raumkonzeption des in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts gebauten Schulhauses den veränderten Anforderungen unserer Gesellschaft an die Schule der Zukunft gerecht?

6. Wie wirkt sich die Inventarisierung auf die Umsetzung von behindertengerechten Auflagen bzw. Umbauten und (Neu)-Zugänge aus?

René Truninger
Claudio Jegen




Claudio Jegen
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