Inerpellation: "Bewirtschaftung von Verlustscheinen"
Per 31.12.2016 verjähren alle Forderungen aus Verlustscheinen in unserem Land, die vor dem 1. Januar 1997 ausgestellt wurden, sofern die Verjährung zuvor nicht unterbrochen wurde (Artikel 149 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit den Schlussbestimmungen der Änderung vom 16.12.1994, Artikel 2 Abs. 5).
Die Weisung der Finanzdirektion über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern vom 3. Juli 2005 verpflichtet die Gemeinden zur aktiven Bewirtschaftung von Verlustscheinen.
Daher stellen sich folgende Fragen:
Geschäfts-Nr. 059/15
Die Weisung der Finanzdirektion über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern vom 3. Juli 2005 verpflichtet die Gemeinden zur aktiven Bewirtschaftung von Verlustscheinen.
Daher stellen sich folgende Fragen:
- Befinden sich Verlustscheine im Besitz der Stadt Illnau-Effretikon, welche am 31.12.2016 verjähren (Anzahl & Gesamtsumme)?
- Hat sich oder nimmt sich Illnau-Effretikon, analog anderer Gemeinden, gezielt der per 31.12.2016 verjährenden Verlustscheine an? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
- Werden die sich im Besitz von Illnau-Effretikon befindlichen Verlustscheine zentral "bewirtschaftet" und durch wen und wie?
- Wer bewirtschaftet die der Stadt Illnau-Effretikon gehörenden Verlustscheine aus Alimentenbevorschussungen, welche am 31.12.2016 verfallen und wie?
- Wo werden (neu) die Verlustscheine, welche aus der Tätigkeit der KESB Pfäffikon (Alimentenbevorschussungen etc.) hervorgehen und der Stadt Illnau-Effretikon gehören bewirtschaftet und wie?
- Wie viele Verlustscheine aus Steuerschulden besitzt Illnau-Effretikon insgesamt (Anzahl und Gesamtsumme)? Wie viele davon verfallen am 31.12.2016 (Anzahl & Gesamtsumme)?
René Truninger
Geschäfts-Nr. 059/15