René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat René Truninger

Interpellation "Entlastung der Steuerzahler durch die neuen kantonalen Zuschüsse"!

Am 27. September 2020 hat die Zürcher Stimmbevölkerung die beiden Vorlagen zum Zusatzleistungsgesetz (ZLG) und zum Strassengesetz (StRG) angenommen.
Beim Strassengesetz werden aus dem vorhandenen kantonalen Strassenfonds rund CHF 90 Mio. an die Zürcher Gemeinden ausbezahlt. Der Verteilschlüssel bemisst sich nach der Länge der vorhandenen Strassenkilometer pro Gemeinde. Illnau-Effretikon als flächenmässig viertgrösste Gemeinde im Kanton Zürich wird bestimmt stark profitieren.
Die Kosten für Zusatzleistungen an einkommensschwache AHV- und IV-Beziehende trugen bis anhin Bund und Kantone zu 44% und die Gemeinden zu 56%. Mit der angenommenen Änderung des ZLG ist der Kantonsanteil auf 70% erhöht worden mit dem Ziel, die  ungleiche Soziallastenverteilung unter den Gemeinden auszugleichen.

Um zu klären, wie sich diese finanziellen Zuschüsse auf die laufende Rechnung respektive auf das Budget 2021 der Gemeinde Illnau-Effretikon auswirken, bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.     Wie hoch (in Franken) ist die Entlastung der Stadtkasse durch das zusätzliche Geld aus dem Strassenfonds?
2.     Wird das Geld zweckgebunden im Strassenunterhalt eingesetzt? Wenn nein, wofür?
3.     Wie hoch (in Franken) ist die Entlastung bei den Sozialkosten der Stadt Illnau-Effretikon durch die Änderung des ZLG?
4.     Illnau-Effretikon verzeichnet im Vergleich zu umliegenden Gemeinden immer einen hohen Anteil an Sozialhilfebeziehenden.
Wird eine Entspannung spürbar?
5.     Die Befürworter der Vorlagen führten als Hauptargument die finanzielle Entlastung der Gemeinden und das Verursacherprinzip an. Welche Massnahmen zieht der Stadtrat in Betracht, damit die finanzielle Entlastung, die der Kanton schultern muss, nun auch wirklich bei den Steuerzahlern in Illnau-Effretikon ankommt?


René Truninger
Gemeinderat SVP                                                    



Original-Vorstoss:








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