Postulat betreffend: "Werden Motorradfahrer in Effretikon diskriminiert?"
Antrag:
Da im Zentrum von Effretikon gemäss Medien keine Parkplätze für Motorräder vorhanden sind und in naher Zukunft auch keine geplant sind, wird der Stadtrat eingeladen zu prüfen, wo Parkplätze für Motorräder im Zentrum von Effretikon erstellt werden können.
Begründung:
Im „Züriost“ ist am 13. Juli ein Artikel mit dem Titel: „Töfffahrer sollen am Stadtrand parkieren“ veröffentlicht worden. Darin heisst es, dass es im Zentrum von Effretikon keine Parkmöglichkeiten für Motorräder (inkl. Elektro- und Motorroller) gibt und in naher Zukunft auch keine geplant sind.
Der MIV, und damit natürlich auch Motorräder und Roller dürfen nicht diskriminiert werden, denn sie bezahlen nicht nur Verkehrsabgaben, sie sind selbstverständlich auch gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und zudem auch Konsumenten für das lokale Gewerbe. Auch der Stadtrat anerkennt im IAFP 2021-2025, dass im Rahmen des „Masterplans Bahnhof West“ eine Erweiterung des Parkplatzangebots nötig ist.
Im „Züriost“-Artikel ist auf die Frage „Wo sollen Motorradfahrer im Zentrum Effretikon legal parkieren?“ die doch sehr fragwürdige Antwort der Stadtpolizei zu lesen: „Wir erachten das Zentrum als kein geeigneter Treffpunk für Motorräder und empfehlen einen ausserhalb liegenden Parkplatz, wo die Bevölkerung nicht gestört wird!"
Motorräder sind wie alle Motorfahrzeuge Typengeprüft und für alle Strassen zugelassen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadtpolizei eigenmächtig gewisse Verkehrsteilnehmer zu diskriminieren. Abgeänderte und damit zu laute Motorfahrzeuge sind gemäss geltendem Recht bereits heute gesetzeswidrig und die Halter werden gebüsst.
Was die Aussage der Stadtpolizei Illnau-Effretikon zusätzlich fragwürdig macht ist die Tatsache, dass gemäss Geschäftsbericht 2019 erst kürzlich das alte Polizeimotorrad der Stadtpolizei durch ein neues ersetzt wurde…
René Truninger
Gemeinderat SVP
Lesen Sie hier den original ZOL-Bericht: