Demokratie anstatt alte Gebäude schützen!
Politik ist alles, was Menschen zur Organisation ihres Zusammenlebens unternehmen. Am unmittelbarsten tun sie das in den Gemeinden, den kleinsten administrativen Einheiten unseres Landes. Auch in Illnau-Effretikon.
Am 29. November 2020 hiessen die dortigen Stimmberechtigten die Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» gut. Sie gaben sie ihrem Wunsch nach einem neuen Dorfplatz Ausdruck. Urteilsfähige und mündige Bürger fällten ihren Entscheid im Bewusstsein, dass dafür ein altes Haus aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen werden muss. Es geht nicht um ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung oder um ein Unesco-Weltkulturerbe, sondern um eine baufällige Hütte.
Die Gemeinde, die das Gebäude in Wahrnehmung ihrer Autonomie einst als schutzwürdig betrachtete, hält es nun nicht mehr für schutzwürdig. Zeiten ändern sich. Ein Sachverhalt wird anders bewertet. Wo liegt das Problem?
Das Problem trat in Gestalt des Zürcher Heimatschutzes auf den Plan. Dieser private Verein mit Sitz in Zürich mischt sich im ganzen Kanton in fremde Belange ein. Demokratie empfindet er als störend, er bemüht lieber die Gerichte. Im Falle des Illnauer Dorfplatzes hatte er leider Erfolg. Mit Urteil vom 18. November 2024 kassierte das Bundesgericht einmal mehr einen demokratischen Entscheid.
Die Urteilsbegründung ist ein Dokument der Geringschätzung demokratischer Willensbildung. Zwar ist hin und wieder von Demokratie und Gemeindeautonomie die Rede, doch nur um gleich anzufügen, dass im konkreten Fall Juristen und andere «Experten» entscheiden müssten. Schon fast EU-mässig demokratiefeindlich ist die Bemerkung, einer von der Stimmbevölkerung angenommenen Volksinitiative sei ein «gewisses öffentliches Interesse» beizumessen. Und wie liesse sich öffentliches Interesse besser eruieren als über Volksabstimmungen? Sollen Professoren und Richter entscheiden, was gut und richtig ist für uns?
Auf der ganzen Welt streben Richter derzeit nach mehr Macht. Sie stellen sich über Parlamente und Regierungen und vergessen dabei ihren Auftrag. Keine der drei Staatgewalten sollte die Oberhand über die anderen gewinnen. Montesquieu prägte den berühmten Satz, dass Richter nur der Mund sein sollten, der das Gesetz spricht «la bouche qui prononce les paroles de la loi». Das würden sie manchmal am besten erfüllen, indem sie den Mund halten.
Der aktuelle Bericht im ZOL vom Mai 2025!