René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat & Gemeinderat René Truninger

Königreich Illnau-Effretikon


Ein Abstimmungskampf darf durch die Behörden nicht unerlaubt beeinflusst und durch einseitige staatliche Einmischung und Propaganda verfälscht werden. Gemäss Bundesgericht (BGE 112 Ia 332) ist es der öffentlichen Hand nur im Ausnahmefall erlaubt - wenn die Gemeinde unmittelbar und ganz besonders stark von einer Vorlage betroffen ist - ein Referendumskomitee mit Steuergeldern finanziell zu unterstützen!
Für die steuerzahlende Bevölkerung ist es absolut unverständlich und verheerend, wenn sich Behörden gegenseitig mit Steuergeldern bekämpfen!
Und genau deshalb setzte ich mich vehement dafür ein, dass mit den Steuergeldern von Gemeinden und Kanton sorgsam umgegangen wird!

Hier finden Sie meinen Artikel im "Der Zürcher Bote"






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