René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat & Gemeinderat René Truninger
Bezirksrat Pfäffikon
Hörnlistr. 71  
8330 Pfäffikon ZH                                                                                                                                                            

Effretikon, 24.6.2017      

Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates von Illnau-Effretikon zur finanziellen Unterstützung eines Referendumskomitees  

Sehr geehrte Damen und Herren  

Am 20. Juni 2017 machte der Stadtrat von Illnau-Effretikon auf seiner Homepage öffentlich, dass er ein Referendumskomitee gegen die Gesetzesänderung zum Gesetz über die Jugendheime und Pflegekinderfürsorge mit Fr. 5’000.- unterstützt
(http://www.ilef.ch/neuigkeit/unterstuetzung-des-gemeindereferendums/).
Gegen diesen Stadtratsentscheid erhebe ich Beschwerde.  

Der Kantonsrat hat die Gesetzesrevision zum Jugendheimgesetz am 23. Januar 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen. Einige Gemeinde ergriffen dagegen das Gemeindereferendum. Als Folge davon kommt es am kommenden 24. September zur kantonalen Volksabstimmung.
Es ist wichtig, dass bei dieser Sachvorlage der freie Wille der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck kommt. Der Abstimmungskampf darf durch die Behörden nicht unerlaubt beeinflusst und durch einseitige staatliche Einmischung und Propaganda verfälscht werden.  
Es ist befremdlich, dass sich der Stadtrat von Illnau-Effretikon aktiv in den bevorstehenden kantonalen Abstimmungskampf einmischt und ein Referendumskomitee, dass gegen die vom Kantonsrat Zürich beschlossene Gesetzesänderung antritt, mit Steuergeldern unterstützt. Aufgabe der Behörden ist es, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger objektiv über eine Sachvorlage zu informieren.
 
Gemäss Bundesgericht (BGE 112 Ia 332) ist es der öffentlichen Hand nur im Ausnahmefall erlaubt, d.h. wenn die Gemeinde unmittelbar und ganz besonders stark Betroffen ist, ein Referendumskomitee mit Steuergeldern finanziell zu unterstützen.
  
Die vom Stadtrat beschlossenen finanzielle Unterstützung eines Referendumskomitees mit Steuermitteln ist eine unangemessene behördliche Intervention, die im Abstimmungskampf zu ungleich langen Spiessen führt und die Regeln der Neutralität verletzt. Es wird aus der Kommunikation des Stadtrates nicht ersichtlich, weshalb Illnau-Effretikon von der kantonalen Volksabstimmung besonders stark und dabei insbesondere auch deutlich weitergehend als alle übrigen Gemeinden im Kanton Zürich betroffen sein soll.  
 
Antrag:
Es ist zu prüfen, ob der Stadtratsentscheid zur behördlichen Parteinahme und dabei insbesondere zur finanziellen Unterstützung eines Referendumskomitees aus öffentlichen Mitteln zulässig ist. Falls nicht, ist der Stadtrat von Illnau-Effretikon anzuweisen, seinen Beschluss aufzuheben und die Öffentlichkeit wiederum zu informieren.

Freundliche Grüsse                              
                                                                                     
René Truninger
Kantonsrat/Gemeinderat SVP

Medienberichte:
"NZZ"   &   "Zueriost"




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