Dringliches Postulat: "Analyse und Berichterstattung über die Anwendung der Härtefallklausel im Kanton Zürich"
Im Jahr 2010 haben 53% der Schweizer Stimmbevölkerung die Ausschaffungsinitiative angenommen und damit in der Verfassung festgehalten, dass delinquenten Ausländern nach einer Verurteilung bei den aufgeführten Straftaten automatisch das Aufenthaltsrecht entzogen wird.
Im Abstimmungskampf haben die Gegner nicht nur eine „pfefferscharfe Umsetzung“ versprochen, sondern auch, dass die Härtefallklausel nur in „extremen Ausnahmefällen“, bei höchstens 5% angewendet wird.
Aber sehen wir uns doch mal die Statistik des Bundes aus dem Jahr 2018 an: Hier sehen wir, dass Gerichte das Gesetz unterlaufen und nur in 71% der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich einen Landesverweis verhängt haben. Womit die „extremen Ausnahmefälle“ ca 30% entsprechen…
Und gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik sieht es noch schlechter aus: Die im Sommer für das Jahr 2019 veröffentlichten Zahlen zeigen, dass im Kanton Zürich bei den 547 Katalogtaten die Härtefallklausel bei enormen 298 Fällen angewendet wurde.
Somit verhindert die Härtefallklausel bei über 50% der verurteilten Straftätern einen von der Bevölkerung gewollten Landesverweis!
Eine glaubwürdige und breit abgestützte Ausländer- und Strafpolitik setzt aber voraus, dass dem Gesetz auch tatsächlich Nachachtung verschafft wird.
Zudem versprach der Bundesrat bereits bei diversen Vorstössen wörtlich: „Sollte sich abzeichnen, dass der Wille des Gesetzgebers nicht umgesetzt wird, ist der Bundesrat bereit, eine geeignete Gesetzesanpassung vorzuschlagen“.
Damit im Kanton Zürich bei der Anwendung der Härtefallklausel endlich Transparenz geschaffen wird brauchen wir gesicherte Zahlen. Aus diesem Grund habe ich zusammen mit Linda Camenisch (FDP) und Thomas Lamprecht (EDU) das Dringliche Postulat: „Analyse und Berichterstattung über die Anwendung der Härtefallklausel im Kanton Zürich“ eingereicht, in welchem der Regierungsrat aufgefordert wird, in einem Bericht über die bisherige Anwendung der Härtefallklausel und deren summarischen Gründe offenzulegen.
Der Regierungsrat und auch eine Mehrheit im Kantonsrat sieht ebenfalls eine grosse Diskrepanz bei der Anwendung der Härtefallklausel und der Kantonsrat hat mein dringliches Postulat mit 99 zu 67 überwiesen.
Zu den 67 Gegenstimmen: (darf bei den nächsten Wahlen berücksichtigt werden... :-)
-Gegen die Analyse der Härtefallklausel und damit gegen Transparenz stimmten SP, CVP, Grüne und EVP…
Postulat 341/2020
Das Dringliche Postulat wurde am 9. Nov. 2020 vom #Kantonsrat mit 91 zu 67 überwiesen! -Besten Dank
Bericht in der NZZ
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