René Truninger / Kantonsrat und Gemeinderat
Kantonsrat & Gemeinderat René Truninger

Sozialhilfebetrügerin entgeht dank "guter" Integration einer Landesverweisung!


Ein Italienerin bezieht seit viereinhalb Jahren Sozialhife & arbeitet seit über 2 Jahren schwarz.  Obwohl die Verfassung bei Sozialhilfemissbrauch eine obligatorische Landesverweisung vorschreibt, entgeht sie dank einer SP-Richterin einer Ausweisung!

Facts:
- Die verurteilte Frau bezieht seit Januar 2015 Sozialhilfe in Illnau-Effretikon.
- Sie hat 2x schriftlich bestätigt, dass sie nicht arbeitstätig ist!

Obwohl das Gesetz für Sozialhilfebetrüger eine obligatorische Landesverweisung vorschreibt, "übergeht" die Bezirksrichterin Yvonne Mauz (SP) die Verfassung, indem sie die verurteilte Sozialhilfebetrügerin aus Illnau-Effretikon als Härtefall einstuft und die Ausweisung verhindert!

Zur Begründung führt die SP-Richterin aus, dass die Frau mit ihrer tochter zu ihrem Heimatland "keinerlei Beziehung" haben würde und es fatal wäre, die beiden aus der Schweiz "herauszureissen".
Dabei lässt die SP-Richterin Yvonne Mauz ausser Acht, dass Millionen von Menschen mit ihren Familien in frende Länder auswandern und sich in einer ungewohnten Umgebung neu orientieren müssen!

Was aufhorchen lässt, ist die Aussage des Pflichtverteidigers, welche offenbar von der Richterin ebenfalls berücksichtigt wurde:
"Die Lüge in Bezug auf die Erwerbssituation hätte das Sozialamt der Gemeinde Illnau-Effretikon mit einem Minimum an Aufmerksamkeit erkennen können!"

Womit sich die Frage stellt:
Wieviele solcher Fälle mag es wohl in der Schweiz noch geben???

Original Zeitungsbericht:
NAU.ch
Züriost


Fortsetzung im Tagesanzeiger:

Bei #Sozialhilfemissbrauch ist gemäss Verfassung eine obligatorische #Ausweisung vorgeschrieben! Leider wenden die #Gutmenschenrichter bei enormen 29% die Härtefallklausel an, was eine Missachtung des Volkswillen ist!
Zudem werden Richter wie Politiker von der Bevölkerung gewählt und bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung darf jeder den Namen des Richters erfahren!
Schon Johann Wolfgang von Goethe sagte:
Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher!

"Tagesanzeiger"













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